Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung steht laut Gesetz nicht jedem zur Verfügung. Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt werden sollten, um eine private Krankenversicherung abschließen zu können.
Folgende Gruppen können sich privat versichern:
Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt derzeit bei 47.700 Euro. Diejenigen , die unterhalb dieser Grenze liegen, müssen gesetzlich versichert bleiben. Sie haben die Möglichkeit eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen und somit die Lücke der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist ein online Versicherungsvergleich jedenfalls sinnvoll. Diejenigen, die mehr verdienen, können freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder zu einer privaten Versicherungsgesellschaft wechseln.
Unternehmer, Freiberufler und Selbständige sind nicht versicherungpflichtig. Das heißt: Sie haben Recht, den Krankenversicherungsschutz nicht in Anspruch zu nehmen und die Arztrechnungen aus der eigenen Tasche zu bezahlen, entweder eine private Krankenversicherung abzuschließen oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. Beamte, die sich im öffentlichen Dienst befinden oder Angestellte, die Beihilfe beanspruchen, können sich privat versichern.
Diese Personen müssen in der Regel ihre Arztrechnungen unabhängig vom Gehalt selber bezahlen, erhalten aber einen Kostenzuschuss, der nicht gering ausfällt. Zum Beispiel: Ein Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern bekommt eine 70 %-er Kostenerstattung. Die restlichen 30 % können preisgünstig von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Aus diesem Grund schließen ziemlich viele Beamte eine private Krankenversicherung ab. Natürlich können Beihilfeberechtigten auch in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, aber in diesem Fall zahlen sie den vollen Beitrag.
Studenten sind in der Regel bis zur Vollendung des 28. Lebensjahrs über die Eltern mitversichert. Danach können sie bis zum 14. Fachsemester - wenn sie sich noch im Studium befinden - oder zur Vollendung des 30. Lebensjahrs die günstigen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Nach dieser Zeit können sie sich privat versichern.